Das Thema Bezahlung von Honorarkräften in der Weitebildung treibt nicht nur uns in Bremen um. Das Problem besteht bundesweit. Jedoch ist auf komunaler Ebene oft mehr zu erreichen.
In Bremen:
- Kritische Gedanken zur Kompetenzorientierung des neuen Bildungsurlaubsgesetzes 9/2017
- GEW
Der Gewerkschaftstag der GEW Bremen hat am 23.11.2017 beschlossen:
Die GEW unterstützt die freiberuflichen DozentInnen der Weiterbildungseinrichtungen in Bremen sowie der Musikschule Bremen in ihren Forderungen und Aktivitäten für faire und sozial abgesicherte Beschäftigungs- und Vergütungsbedingungen. mehr
Ratgeber für freie Lehrkräfte 12/2015
Beitrag GEW-Bremen 7/2015,
Deutschlandweit:
- GEW-Artikel "Prekäre Arbeitsbedingungen in Hochschule und Weiterbildung" 04/2020
- Blog der Bundeskonferenz der Sprachlehrbeauftragten
- Petition auf change.org: Gerechte Krankenkassenbeiträge für geringverdienende Selbständige
- ZDF-Beitrag Frontal 21 vom 24.10.2017: Hohe Beiträge für Solo-Selbstständige, als pdf
- Welttag der Lehrerin und des Lehrers der UNESCO am 5. Oktober - Aktion 2017
Die 38. UNESCO-Generalkonferenz verabschiedete im November 2015 die überarbeitete Empfehlung zur Erwachsenenbildung. Die Empfehlung bietet einen umfassenden Ansatz, wie Erwachsenenbildung weltweit gefördert und ausgebaut werden kann.
- VHS-Berlin: Etwa 650 der 3000 Berliner VHS-Dozent*innen arbeiten hauptberuflich für die VHS. Sie unterrichten u.a. Deutsch für Zuwander*innen, leiten Fremdsprachen-, Computer oder Kunstkurse. Tat für Tag engagieren sie sich für die Bildung. Dennoch werden sie mit nur kurzfristigen Verträgen freiberuflich beschäftigt und verdienen trotz Studium miserabel. Bei Vollzeit ca. 1300 Euro nach Abzügen, Rente um die 500 Euro.
Für die arbeitnehmerähnlichen Dozent*innen fordern wir:
- Option Anstellung oder Freiberuflichkeit
- Bei Freiberuflichkeit 60 € pro UE plus Zuschläge
- Arbeitgeberanteil direkt an die Sozialversicherung
- Tarifvertrag für Arbeitnehmerähnliche
- 100% Ausfallzahlung bei Krankheit ab dem 1. Tag
- Mutterschutz und Wiedereinstieg
- Rente auf Lehrer*innen-Niveau
- Personalvertretungsrechte
- VHS-Tarifvertrag Berlin 2015 - Mit einem Tarifvertrag für uns arbeitnehmerähnliche Dozenten
hätten wir Rechte und wären nicht länger Bittsteller. In Berlin ist das z.T. schon durchgesetzt.
- kreidefresser.org - Lehrkräfte für eine gerechte Bezahlung
- Bündnis der DaF/DaZ-Lehrkräfte Hannover, 21.05.2016:
Das Bundesministerium des Innern bezeichnet Integrationskurse als Kernstück der Integrationsanstrengung und als zentrale Aufgabe für unsere Gesellschaft. Trotzdem werden uns Lehrkräften prekäre Arbeitsbedingungen zugemutet. Die meisten von uns werden gezwungen, als Honorarkräfte zu arbeiten, was sehr oft Scheinselbstständigkeit bedeutet. Selbst bei jahrzehntelanger Vollzeitarbeit für einen Auftraggeber werden wir freiberuflich mit kurzfristigen Honorarverträgen eingesetzt. Im Rahmen einer Vollzeittätigkeit erhalten wir, je nach Bildungsträger, zwischen 1000 und 1400 Euro pro Monat netto. Einen bezahlten Urlaub gibt es für die meisten von uns nicht, und Krankheit bedroht unsere Existenz durch Honorarausfall. Von den Sozialabgaben müssen wir sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil selbst tragen. Altersarmut ist vorprogrammiert.
80 % der Lehrkräfte in Deutschkursen sind Frauen. Wir betrachten diese Arbeitsbedingungen als strukturelle Diskriminierung von Frauenerwerbstätigkeit.
Wir fordern: weiter
- Netzwerk Weiterbildung - Das Netzwerk für die Beschäftigten der Weiterbildungsbranche
organisiert vom Fachbereich Bildung, Wissenschaft und Forschung in ver.di
- 08/2016: Neue Osnabrücker Zeitung - Ärger um höheres Honorar für Lehrer in Integrationskursen
- 2005 Urlaubsgeld für Kölner VHS-Dozenten: Nach dem Bundesurlaubsgesetz haben Selbstständige, die von einem Auftraggeber "wirtschaftlich abhängig" und "vergleichbar einem Arbeitnehmer sozial schutzbedürftig" sind und mindestens die Hälfte ihrer Vergütungen von ein und demselben Auftraggeber bekommen (bei künstlerischer und publizistischer Tätigkeit reicht schon ein Drittel), Anspruch auf vier Wochen bezahlten Urlaub im Jahr. Während dieser Zeit muss das durchschnittliche Honorar der letzten 13 Wochen gezahlt werden. Urlaubsgeld-Info
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